Unsere ergotherapeutischen  Angebote:

Ergotherapie unterstützt Menschen jeden Alters dabei, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag zu erhalten, wiederzuerlangen oder zu verbessern.

Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder Entwicklungsverzögerung in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt sind oder bei denen solche Einschränkungen drohen.

 

Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, die für Sie wichtigen Aktivitäten in den Bereichen Selbstversorgung, Beruf, Schule, Familie und Freizeit möglichst selbstständig und mit Freude ausführen zu können.

 

Jede Behandlung wird individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse, Ziele und Lebenssituation abgestimmt.

 

Mit gezielten therapeutischen Maßnahmen, alltagsnahen Übungen, Beratung sowie gegebenenfalls Anpassungen Ihres Umfeldes fördern wir Ihre Fähigkeiten und unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag aktiv und selbstbestimmt zu gestalten.

 

Unser Leitgedanke lautet: Hilfe zur Selbsthilfe. Denn nachhaltige Therapieerfolge entstehen durch die enge Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Patient sowie durch die aktive Umsetzung im Alltag.

 

Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und erfolgt auf Grundlage einer Heilmittelverordnung (Rezept) Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes.

 

Neurofeedback bieten wir sowohl im Rahmen einer ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung als auch – je nach individuellem Anliegen – als Selbstzahlerleistung an.

 

Behandlungsvoraussetzung: 

 

Voraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), die von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wurde.

 

Terminregeln:

Terminvereinbarung

 

Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass jeder Termin ausschließlich für Sie reserviert wird. Dadurch entstehen in der Regel keine oder nur sehr kurze Wartezeiten.

 

Wir bitten Sie daher, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

 

Bei kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann – sofern der Termin nicht neu vergeben werden konnte – ein Ausfallhonorar berechnet werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und orientiert sich an der vereinbarten Vergütung beziehungsweise der Vergütung Ihrer Krankenkasse.

 

Sollten wir einen Termin einmal verschieben oder absagen müssen, informieren wir Sie selbstverständlich so früh wie möglich und vereinbaren gemeinsam einen zeitnahen Ersatztermin.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

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